Nach telefonischer Terminvereinbarung findet zunächst ein Sprechstundentermin statt, bei dem die diagnostische Abklärung im Vordergrund steht und über Behandlungsmöglichkeiten informiert werden kann. Bei vorliegender Indikation für eine Psychotherapie folgen im nächsten Schritt die probatorischen (vorbereitenden) Sitzungen. Diese umfassen die biografische Anamnese sowie die Festlegung der Therapieziele und Arbeitsschwerpunkte. Außerdem wird das therapeutische Vorgehen besprochen und die Zusammenarbeit vereinbart. Auf dieser Basis kann am Ende der probatorischen Sitzungen eine Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt werden. Eine Kurzzeittherapie umfasst 24 Sitzungen und eine Langzeittherapie 60-100 Sitzungen.

 

In akuten Krisen kann zunächst zur Stabilisierung eine Akutbehandlung mit 12 Sitzungen stattfinden, die sich unmittelbar an die Sprechstundentermine anschließt.

 

Die Behandlungskosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.